Nährwertkennzeichnung Berechnung

In der ganzen EU gilt die sogenannte Lebensmittelinformations-Verordnung (LMIV). Demnach besteht die Pflicht, alle verpackten Lebensmittel den Vorgaben entsprechend bezüglich ihrer Nährwerte zu kennzeichnen. Unsere nut.s Software wurde genau für eine solche Berechnung der Nährwertkennzeichnungs-Daten entwickelt und bietet Ihnen ein praktisches Tool zur Erleichterung Ihrer Arbeit. Ohne große Mühe lassen sich damit alle relevanten Daten ermitteln und zudem sofort als Etikett darstellen. Für die Erstellung eines vollständigen Nährwertprofils für Ihr Produkt, das sämtlichen EU-Vorgaben vollständig entspricht, benötigen Sie nur wenige Augenblicke.

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Nährwertkennzeichnung mit nut.s: exakte Berechnung der Nährwertangaben

Übersteigt die Verpackungsfläche eines verpackten und verarbeiteten Lebensmittels 25 cm2, und werden diese überregional oder mithilfe von Zwischenhändlern vertrieben, tritt die LMIV-Kennzeichnungspflicht in Kraft. Sowohl die lebensmittelerzeugende als auch die lebensmittelverarbeitende Industrie sind demnach von ihr betroffen. Auch kleinere Betriebe sowie Online-Shops, deren Geschäft darin besteht, Nahrungsmittel zu vertreiben, sind verpflichtet, sich an die Richtlinien der EU zu halten. Zu Produkten, die von den Vorgaben befreit sind, zählen zum Beispiel Gewürze, Kaffee, Tee, Essig, Hefe oder Kaugummi.

Für die Nährwertkennzeichnung Ihrer Produkte übernimmt nut.s industrial die Berechnung der wichtigsten Werte und erstellt zudem ein Etikett in der vorgeschriebenen Darstellung.

Wie die Nährwertkennzeichnung Ihrer Lebensmittel aussehen sollte

Die LMIV hat zum Ziel, eine möglichst vergleichbare Basis zu schaffen, aus der sich Verbraucher:innen transparente und verlässliche Angaben bezüglich der Nährwerte eines Produkts suchen können. Damit die Informationsvermittlung möglichst einfach gestaltet ist, müssen einheitliche Kennzeichnungen gegeben sein. Diese werden in den exakten Vorgaben der LMIV geregelt.

Bei den ausweisungspflichtigen Werten handelt es sich um die sogenannten „Big 7“:

  • Brennwert (1)
  • Fettgehalt (2) inklusive Anteil gesättigter Fettsäuren (3)
  • Kohlenhydrate (4) inklusive Zuckeranteil (5)
  • Eiweiß (6)
  • Salzgehalt (7)

Häufig wird zu den „Big 7“ freiwillig noch eine weitere Angabe zu den Ballaststoffen gemacht. Eine Eingliederung dieses Nährwertes erhöht die „Big 7“ zur „Big 8“.

Die Nährwertangaben können nicht willkürlich auf eine bestimmte Menge des Produkts angegeben werden, sondern müssen sich immer auf eine Portion von 100 g des Lebensmittels beziehen. Zudem ist man zu einer tabellarischen Darstellung verpflichtet. Bei manchen Produkten ist es sinnvoll, zusätzlich zu den Pflicht-Angaben für 100 g auch noch die Nährwerte für andere Portionsgrößen zu berechnen, wie etwa für eine Standardportion des jeweiligen Lebensmittels (zum Beispiel für ein Stück Schokolade, einen Müsliriegel oder einen Teller mit einer zubereiteten Speise).

Nährwertkennzeichnung in Onlineshops

Die Berechnungs- und Angabepflicht von Nährwerten gilt nicht nur für Verpackungen, sondern sie beginnt bereits online. Wenn Sie Lebensmittel auch über das Internet zum Kauf anbieten, müssen bereits im Onlineshop bei der Produktansicht alle Nährwertangaben gemäß LMIV sichtbar sein. Hier erleichtert Ihnen unsere Software nut.s industrial eine normgerechte Nährwertkennzeichnung. Sie können damit eine exakte Berechnung sowie Darstellung Ihrer Nährwerttabelle erreichen und diese anschließend als digitale Version in Ihren Online-Shop auf den entsprechenden Produktseiten integrieren.

nut.s: der einfache Weg zur Nährwertkennzeichnung durch exakte Berechnung aller Angaben

nut.s industrial ist allen voran in der Lebensmittelindustrie eine hilfreiche Software, die eine lückenlose und rechtlich tadellose Nährwertkennzeichnung von Erzeugnissen erlaubt, die dem Verzehr dienen. Das Programm dient nicht nur zur Berechnung der Nährwerte einzelner Produkte, sondern es lassen sich auch sämtliche ernährungsrelevanten Werte für Rezepte oder Speisepläne ermitteln. Dafür werden exakte Daten errechnet und diese gemäß Deklarationspflicht gerundet. Neben den Big 7 oder Big 8 berechnet nut.s industrial zudem alle Allergene, die in die Kennzeichnung aufgenommen werden können.

Darüber hinaus können mit dem Programm Zutatenlisten erzeugt werden – und das in mehreren Sprachen.

Über Schnittstellen kann die Software mit einem PPS (Produktions- und Planungssystem) verbunden und alle Daten einfach importiert werden.

nut.s industrial ist somit die ideale Software für alle Unternehmen und Betriebe, die Nahrungsmittel verarbeiten oder herstellen. Auch Küchen und Caterer, die für ein wechselndes Angebot an Menüs oder Rezepten Nährwerte berechnen müssen, können von der nut.s Software profitieren.

Bei Fragen finden Sie in unserem FAQ-Bereich bereits zahlreiche Antworten. Bleiben jedoch noch weitere Fragen unbeantwortet, oder Sie interessieren sich für die nut.s Software, freuen wir uns über Ihre Kontaktaufnahme! Hierzu können Sie uns direkt unter +43 (0)1 581 29 70 anrufen oder sich per E-Mail an uns wenden.

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