Fragen zur Kennzeichnung
Die Lebensmittelkennzeichnungsverordnung sieht keine Angabe der Herkunft der einzelnen Zutaten vor. Diese zusätzliche freiwillige Information unterliegt somit dem allgemeinen Irreführungs- und Täuschungsverbot. Die Europäische Kommission hat den Entwurf einer EG-InformationsVO vorgelegt. Damit soll das Lebensmittelkennzeichnungsrecht (allgemeine Kennzeichnung und Nährwertkennzeichnung) überarbeitet werden. Darin sind auch Regelungen für eine Herkunftskennzeichnung vorgesehen. In welcher Form die Herkunftskennzeichnung ausgestaltet sein wird, ist derzeit noch offen. Vor diesem Hintergrund empfehlen wir mit der Auslobung der Herkunft einzelner Zutaten vorsichtig umzugehen.
Die Grundlage für die österreichische Lebensmittelkennzeichnungsverordnung bildet die sogenannte Lebensmittelkennzeichnungsverordnung, die Verordnung (EU) Nr. 1196/2011 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Oktober 2011. Europäische Richtlinien müssen in nationales Recht umgesetzt werden. Richtlinien geben den allgemeinen Rahmen einer Rechtsvorschrift vor, die nationale Ausgestaltung kann länderspezifisch etwas differieren (z.B. Konservierungsmittel in Ö, Konservierungsstoff in D).