Lizenzen und Dienstleistungen
Fragen zu Lizenzen der Software und der Daten (ÖNWT und BLS)
Staffelrabatte bei mehreren Lizenzen
Wenn ein Betrieb nut.s für mehrere Standorte kauft, erhält er einen Staffelrabatt. Durch Sammellizenzen können auch von einander unabhängige Nutzer:innen diese Rabatte erhalten. Wenn sich mehrere Personen zusammenfinden, die eine nut.s Version erwerben möchten, räumen wir ihnen entsprechende Staffelrabatte bis zu 30% ein. Das gilt auch bei einem Umstieg von einer nut.s Variante zu einer anderen, z.B. von personal auf server oder kitchen auf consulting.
Hier finden Sie eine Übersicht unserer Staffelpreise
Lizenzen für Lehre und Ausbildung
Ja, wir bieten Schullizenzen für Ausbildungszwecke an, z.B. für Schulen, FHs oder Universitäten. Sie erwerben dabei eine nut.s Server-Lizenz und können diese im Rahmen der Lehre beliebig oft installieren.
Nutzung während der Ausbildung
Wenn Ihre Einrichtung eine Schullizenz hat, dürfen Sie nut.s für Ihre Ausbildung auf Ihrem privaten Rechner installieren und ausschließlich für Studienzwecke (nicht kommerziell) nutzen. Wenden Sie sich dazu bitte an Ihre Bildungseinrichtung oder an uns. Bitte schicken Sie uns jedenfalls eine Kopie Ihrer Inskriptionsbestätigung.
Wenn Sie nut.s nach Abschluss Ihres Studiums weiter nutzen wollen, bieten wir günstige Absolvent:innenkonditionen.
Ja, das geht.
Sie zahlen gegebenenfalls nur die Differenz auf und erhalten eine neue Lizenznummer. Damit können Sie sofort weiterarbeiten. Gespeicherte Rezepte und Speisepläne bleiben erhalten.
Für nut.s personal gilt:
Unter der Voraussetzung, dass zu einem Zeitpunkt nur eine Person die Software nutzt, können Sie nut.s auf zwei Rechnern installieren und je nach Bedarf auf einem der beiden arbeiten. Eine gleichzeitige Nutzung ist nicht erlaubt. Beachten Sie auch, dass die Daten (Rezepte, Speisepläne, etc.) jeweils nur lokal gespeichert werden und nicht auf dem jeweils anderen Gerät verfügbar sind.
Für eine Server-Lizenz (eine Datenbank für mehrere Nutzer) ist keine Mehrfach-Installation vorgesehen.
Aber reden Sie mit uns - in der Regel finden wir eine Lösung, mit der alle leben können.
Nein. Mit dem Abo zahlen Sie für die Nutzung der Software. Wenn Sie das Abo beenden oder unterbrechen, dürfen Sie die Software nicht weiter benutzen.
Sie können Ihre Daten selbstverständlich weiter nutzen.
Ja, das ist kein Problem. Sie bekommen eine neue Seriennummer, geben diese ein und können einfach weiterarbeiten.
Sie können nut.s auf einem zweiten Gerät installieren und dort auch die Lizenzinformation benutzen, die Sie bereits bekommen haben.
Nut.s ist dort dann aber ganz neu installiert, d.h. Sie müssen wie beim ersten Setup wieder einen Benutzer anlegen und Sie beginnen ganz von vorne und die Daten, die Sie auf Ihrem Laptop angelegt haben, sind NICHT verfügbar.
Wenn Sie auf Ihrem PC Datensicherungen erzeugt haben, können Sie diese selbstverständlich auf dem neuen Gerät wiederherstellen und haben dann wieder Zugriff auf Ihre Daten.
Sie dürfen Daten, die Sie selbst zusammenstellen und berechnen, selbstverständlich weitergeben. Auch die Rezepte und Speisepläne, die Sie mit nut.s erhalten haben oder von unserer Homepage heruntergeladen haben, dürfen Sie weitergeben, aber nicht weiterverkaufen. Für alle anderen Daten, die Sie mit oder für nut.s erhalten haben, gilt, dass eine Weitergabe an Dritte nicht zulässig ist. Im Zweifel bitten wir Sie um Rücksprache.
Nährwertberechnung als Dienstleistung
Was brauchen Sie + was kostet es?
Welche Informationen bräuchten Sie für die Erstellung der Tabellen von mir? Wie lange würde die Erstellung ungefähr dauern? Und was würde es in etwa kosten, wenn ich 20 Stück Nährwerttabellen brauche?
Für die Berechnung benötigen wir folgende Informationen:
Rezepturblatt mit allen Zutaten samt allen Einsatzmengen
Spezifikationen zu jeder Zutat oder das Einverständnis, dass wir Standardeinträge der Nährwerttabellen nutzen können (z.B. bei Apfel roh)
Spezifikationen umfassen: Nährwerte, Zutatenliste, Hersteller (möglichst auf Deutsch) sowie eine möglichst genaue Beschreibung der einzelnen Zutaten: frisch oder getrocknet, geröstet, gesalzen, abgetropft, geschält,...
Angaben zu Ausbeute/Gewichtsverlusten: z.B. wird etwas getrocknet oder eingeweicht?
Ggf. eine Prozessbeschreibung (Trocknen, Braten, Kochen, …)
Dauer und Kosten
In der Regel gibt es am Anfang Rückfragen, die unter Umständen Zeit brauchen, aber wenn Sie von 2 Woche für 20 Rezepturen ausgehen, ist das für eine erste Berechnung ein guter Zeitraum.
Die Preise im Detail finden Sie hier:
https://www.nutritional-software.at/content/nuts-service/lassen-sie-uns-rechnen_/
Die Preise je Rezeptur hängen von der Zahl der Zutaten und der Zahl der bereits erfassten Rezepte ab.
Wenn es um die Nährwerttabellen für Produkte geht, haben wir mehrere Möglichkeiten für Sie:
Wir rechnen für Sie:
Wir bieten Nährwertberechnungen als Dienstleistung an. Das empfiehlt sich vor allem bei komplexeren Produkten in überschaubarer Menge.
https://www.nutritional-software.at/content/nuts-service/lassen-sie-uns-rechnen_/
Sie rechnen selbst:
Für unkomplizierte Rezepturen (z.B. Haushaltsrezepte) können Sie unseren Online Rezeptrechner nutzen.
https://www.nutritional-software.at/content/nuts-service/rezept-rechner-online/https://www.nutritional-software.at/content/nuts-software/nut_s-recipe/
Für regelmäßige Rezeptberechnungen in größerem Umfang ist die Anschaffung unserer Software empfehlenswert:
https://www.nutritional-software.at/content/nuts-software/nuts-industrial/
Wenn Sie uns mehr Infos geben, können wir Ihnen gern eine konkrete Empfehlungen geben:
Wie viele Rezepte wollen Sie berechnen? Brauchen Sie nur Nährwerte oder auch Zutatenlisten?
Welche Art von Rezepten wollen Sie berechnen? Wie umfangreich sind diese?
Gibt es außergewöhnliche Zutaten? Muss eine Zubereitung (z.B. Einkochen etc.) berücksichtigt werden?
Eine Spezifikation enthält Informationen zu Ihren Rohstoffen, im Besonderen Nährwerte, Angaben zu Allergenen und zum Zutatenverzeichnis. Lieferanten von Zutaten müssen solche Daten grundsätzlich bereitstellen. Wenn Sie so etwas nicht haben (z.B. eigen Äpfel), können wir auf anerkannte Nährwerttabellen zurückgreifen. Hier helfen Daten von Analysen oder Messwerte (z.B. Brix, Säuregehalt) um die Nährwerte Ihrem konkreten Produkt anpassen zu können.
Ich habe noch eine Rückfrage zur Nutzung der Daten. In Ihrer Mitteilung heißt es:
"Die Verantwortung für die Prüfung, Weitergabe und Veröffentlichung der Daten liegt bei Ihnen."
Das klingt für mich so, als müsste ich die von Ihnen ermittelten Werte noch einmal prüfen lassen, bevor ich sie auf dem Etikett verwende. Können Sie mir hierzu bitte nähere Informationen geben?
Wir berechnen die Daten nach bestem Wissen und anhand aktueller und anerkannter Daten. Da wir aber nicht wissen, ob wir vollständige und korrekte Informationen erhalten haben (z.B. Spezifikationen), Sie sich an Ihre Rezepturen und Prozesse halten bzw. ob Sie die angegeben Rohwaren einsetzen, können wir nicht garantieren, dass unsere Berechnungsergebnisse mit dem Gehalt Ihrer Produkte übereinstimmen. Eine rechtsverbindliche Aussage kann nur durch eine Prüfung im Labor gegeben werden.
In der Praxis sind die Berechnungen selbstverständlich genau. Siehe auch die angegebenen Toleranzgrenzen bzw. diese Info: