Halal und Kosher
Immer öfter finden sich in unseren heimischen Supermärkten Fleisch- und Fleischprodukte, die als „halal“ gekennzeichnet sind. Diese Lebensmittel gelten entsprechend den Speisevorschriften des Islams als erlaubt, im Gegensatz zu Lebensmitteln, die haram (unrein) sind. Ähnlich verhält es sich im Judentum, mit einer Unterteilung in koschere (reine) und trefe (unreine) Speisen, wobei die jüdischen Speisegesetze wesentlich umfangreicher sind als die der Muslime.
Speisevorschriften des Islams
Am geläufigsten dürfte wohl das Verbot von Schweinefleisch im Islam sein. Somit muss auch auf alle vom Schwein stammenden Produkte verzichtet werden, u.a. auf Gelatine, die sich in Gummibärchen, verschiedenen Frischkäsesorten und Desserts befinden kann.
Neben dem Schwein gelten aber auch alle fleischfressenden Tiere, Insekten und verendete Tiere als haram. Aber auch Esel und Pferd, die laut Koran allein für das Tragen von Lasten vorgesehen sind. Erlaubt sind u.a. Rinder, Schafen, Ziegen und Hasen. Einen wichtigen Stellenwert nimmt außerdem die Art der Schlachtung ein. Tiere, die halal, also erlaubt sind, müssen geschächtet werden. Dazu werden sie ohne Betäubung mittels Kehlschnitt geschlachtet und müssen anschließend vollständig ausbluten.
Erlaubt sind im Islam alle pflanzlichen Lebensmittel, es sei denn sie haben eine berauschende Wirkung. Strenggenommen muss daher auch in der Küche auf Muskatnuss und Mohn verzichtet werden. Milch und Eier sind erlaubt, solange sie von einem Tier stammen, das halal ist. So kann zum Beispiel Gelatine als Geliermittel verwendet werden, wenn sie vom Rind stammt. Zudem bieten pflanzliche Geliermittel eine weitere Alternative zu der, meist vom Schwein stammenden, Gelatine.
Auch Alkohol gilt unter den Muslimen als unrein, allerdings nur das natürlich gewonnene Ethanol, andere Alkohole wie Methanol, Propanol und Isopropanol sind erlaubt. Das Ethanol-Verbot schließt neben Ethanol-haltigen Zubereitungen auch Inhaltsstoffe wie Aromen ein, für deren Synthese Ethanol verwendet wurde, selbst wenn im Endprodukt kein Ethanol mehr nachweisbar ist. Über den Umgang mit Alkohol wird unter den Muslimen jedoch sehr individuell beschieden. So besteht auch nur in wenigen islamischen Ländern ein striktes Alkoholverbot.
Koschere Speisen im Judentum
Die Tora, der erste Teil der hebräischen Bibel, enthält eine Vielzahl von Geboten, deren Einhaltung die rituelle Reinheit des Einzelnen bewahren soll. Dazu zählen auch strikte Speisegebote, wobei reine Speisen als koscher und unreine als trefe bezeichnet werden. Wie für Muslime ist Schweinefleisch auch für Juden unrein, da nur solche Tiere gegessen werden dürfen, die gespaltene Hufen besitzen und wiederkäuen. Fische und Meerestiere dürfen nur dann verzehrt werden, wenn sie Schuppen und Flossen haben. Demnach sind Rinder, Schafe, Ziegen, Rehe, Hirsche und Gazellen koschere Tiere, Hasen, Pferde, Hummer und Austern hingegen trefe. Auch Hühner sind koschere Tiere, alle anderen geflügelten Kleintiere sowie Reptilien und Amphibien allerdings nicht.
Auch im Judentum müssen koschere Tiere geschächtet werden, damit sie weiterhin als rein gelten.
Eine weitere Herausforderung ist das Verbot des Mischens von milchigen (chalawi) und fleischhaltigen (bessari) Speisen. Dies gilt nicht nur für den Verzehr, sondern auch für das Zubereiten und Aufbewahren der Lebensmittel. So finden sich in jüdischen Haushalten separates Kochgeschirr sowie verschiedene Kühlschränke für milch- und fleischhaltige Speisen. Neben diesen beiden Kategorien, gibt es noch neutrale Lebensmittel, wie Pflanzen, Eier und Fisch. Diese dürfen sowohl mit den fleischhaltigen als auch mit den milchigen Lebensmitteln gemischt und verzehrt werden.
Der Genuss von Alkohol ist den Juden grundsätzlich erlaubt. Da aber Wein und andere Erzeugnisse aus vergorenen Trauben häufig eine rituelle Bedeutung in anderen Religionen und Kulten haben, muss der Weinanbau, die Ernte und Verarbeitung nach strengen jüdischen Vorschriften und unter Aufsicht dafür beauftragter Juden stattfinden, damit ein koscherer Wein entsteht und als solcher zertifiziert werden kann.
Umgang mit Speisegeboten im medizinischen Bereich
In beiden Religionen besteht die Gefahr sich mit Kosmetika oder Medikamenten zu verunreinigen, wenn ihnen unerlaubte Zusatz- oder Wirkstoffe zugesetzt wurden. Zum Beispiel enthalten zahlreiche Tabletten Lactose, die aus der Molke gewonnen wird, die bei der Käseherstellung anfällt. Häufig werden zum Ausfällen der Molke tierische Enzyme verwendet, dann muss strenggenommen geprüft werden, ob das Tier, dem die Enzyme entnommen wurden, koscher/halal ist und ob es durch Schächten getötet wurde. Unbedenklich ist die Lactose dann, wenn die Molke durch Zusatz von Säure gewonnen wurde.
Bei Juden ist zudem darauf zu achten, dass am Sabbat und anderen jüdischen Feiertagen keine unbedingt notwendigen medizinischen Behandlungen durchgeführt werden. Zur Zeit des Passahfestes darf nichts verzehrt oder verwendet werden, das Gesäuertes enthält. Dies betrifft neben Lebensmitteln, die mithilfe von Hefe oder anderen Backtriebmitteln zubereitet werden, zahlreiche Medikamente, die als Bindemittel aus Getreide und Wasser hergestellte Stärke enthalten.
Heute werden jedoch die meisten Wirkstoffe, die früher tierischen Ursprungs waren, synthetisch hergestellt. Auch tragen zahlreiche Medikamente mittlerweile ein Halal-Siegel und können somit ohne Bedenken von Muslimen verwendet werden. Für Juden befinden sich auf der Seite der Israelischen Kultusgemeinde (https://www.ikg-wien.at/koscheres-leben/) Listen, die auf dem österreichischen Markt befindliche koschere Medikamente, Lebensmittel u.a. Produkte anführen. Bei Unklarheiten empfiehlt es sich einen örtlichen Imame bzw. Rabbiner zu Rate zu ziehen.
Bei Juden und Muslimen gilt außerdem der Grundsatz: „Not bricht Gebot“, da Leben und Gesundheit des Menschen über den religiösen Vorschriften stehen. So darf bei medizinischer Notwendigkeit zu lebenserhaltenden Maßnahmen gegriffen werden, selbst wenn sie nicht den entsprechenden Reinheitsvorschriften entsprechen.